EXILREGIERUNG AUSTRIA |
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Exilregierung, nach dem Völkerrecht ein außerhalb des eigenen Staatsgebiets tätig werdendes Organ, das für sich in Anspruch nimmt, die höchsten staatl. Funktionen im eigenen Staatsgebiet auszuüben und diesen Anspruch auch mit Zustimmung oder Mitwirkung des Aufenthaltsstaates verwirklicht oder zu verwirklichen versucht. |